Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN-Hotspot

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I. Vertragspartner
Vertragspartner ist das Restaurant Meet Saigon (im Folgenden „Hotspot-Betreiber“ genannt) und der Gast als WLAN-Nutzer (im Folgenden „Gast“ genannt).

 

II. Vertragszweck
Die Aufgabe des Hotspots besteht darin, Gästen einen einfachen Zugang zum Internet zu ermöglichen und dafür die erforderliche Freischaltung der Gäste durchzuführen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln (in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz – TKG) die Inanspruchnahme des Hotspots des Hotspot-Betreibers durch den Gast.

 

III. Zustandekommen des Hotspot-Nutzungsvertrages
Der Vertrag bezüglich der Hotspot-Nutzung zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Gast kommt dadurch zustande, dass der Gast seinen Benutzernamen und ein Passwort (im Folgenden „Ticket“ genannt) eingibt und das Pflichtfeld „Allgemeine Nutzungsbedingungen WLAN-Hotspot gelesen und akzeptiert“ durch Anklicken aktiviert. Erst danach ist eine Nutzung des Internet über den Hotspot für den Gast möglich. Das Ticket erhält der Gast auf Nachfrage beim Hotspot-Betreiber.

 

IV. Nutzungsvoraussetzungen
Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Gast selbst bereit.  

 

V. Leistungen des Hotspot-Betreibers
Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot des Hotspot-Betreibers wird als Dienstleistung des Hotspot-Betreibers im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Der Hotspot-Betreiber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Der Hotspot-Betreiber garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.

 

VI. Haftung des Hotspot-Betreibers
Der Hotspot-Betreiber haftet dem Gast auf Schadenersatz für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotspot-Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfe.
Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gasts, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet der Hotspot-Betreiber für jeden Grad des Verschuldens.
Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro.
Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust ist die Haftung des Hotspot-Betreibers ausgeschlossen.

 

VII. Pflichten und Obliegenheiten des Gasts
1. entfällt
2. Datenschutz
Der nach der Anmeldung durch den Gast vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des Gast wird unverschlüsselt übertragen. Es ist deshalb möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/oder auf diese zugreifen können. Der Gast trägt die Verantwortung für den Schutz (z.B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z.B. https, VPN) seiner Daten.
3. Missbräuchliche Nutzung des Hotspot durch den Gast
Der Hotspot-Betreiber tritt als neutraler technischer Vermittler auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Gast ist selbst für die Internetinhalte die er über den Hotspot abruft und/oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht.
Der Gast verpflichtet sich, den Hotspot nicht missbräuchlich zu nutzen. Als missbräuchliche Nutzung des Hotspots gilt insbesondere
- die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw. „Internettauschbörsen“ („illegales Filesharing“),
- die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten, einschliesslich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails, (sog. „Spamming“) und Viren,
- das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet,
- das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. „Hacking“),
- das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot-Betreibers oder anderer Netze führen oder führen können.
4. Haftungsfreistellung seitens des Gasts
Der Gast stellt den Hotspot-Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Hotspot durch den Gast beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Hotspot durch den Gast verbunden sind. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass ein solcher Rechtsverstoss geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Hotspot-Betreibers. Bei Verschulden haftet der Gast dem Hotspot-Betreiber auf Ersatz der entstandenen Schäden.

 

VIII. Sonstiges
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Hotspot-Nutzungsverhältnis zwischen den Hotspot-Betreiber und dem Gast abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland